_ 18 durch eine fast 2 m hohe Aufschüttung realisiert. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2016 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführenden 5 und 6 u.a. auf, die Realisierung des Spielplatzes gemäss bewilligtem Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012 bis spätestens 30. April 2017 auszuführen. Mit Schreiben vom 29. März 2017 führte der Beschwerdeführer 5 gegenüber der Gemeinde aus, dass sie den Spielplatz gemäss dem damals bewilligten Umgebungsgestaltungsplan erstellen würden. Dabei ersuchte er die Gemeinde um Fristerstreckung der dafür angesetzten Frist bis Ende RA Nr. 120/2019/18 4