2. Am 23. September 2016 führte die Gemeinde die Bauabnahme der beiden Mehrfamilienhäuser durch. Dabei stellte sie u.a. fest, dass die Umgebungsgestaltung nicht dem bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012 entspricht. Der bewilligte Kinderspielplatz im südwestlichen Bereich der Parzelle sei nicht realisiert worden. Anstelle des Kinderspielplatzes wurde gemäss den Ausführungen der Gemeinde eine Erweiterung des Aussenraums der Wohnung A1 Ost im untern Erdgeschoss des Gebäudes N.________ 18 durch eine fast 2 m hohe Aufschüttung realisiert.