Während der Bauphase erteilte die Gemeinde der Bauherrengemeinschaft K.________ mit Entscheid vom 5. Juni 2015 die Baubewilligung für eine Projektänderung "neue Fassadengestaltung". In den Erwägungen dieses Entscheids (S. 3) stellte die Gemeinde hinsichtlich der Umgebungsgestaltung verschiedene Abweichungen im Vergleich zum bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012 fest. Einerseits seien zwei zusätzliche Stützmauern erstellt worden und andererseits sei anstelle einer Treppe mit einer Breite von 7 Metern zwischen den Gebäuden eine Treppe mit einer Breite von bloss 1.5 Meter erstellt worden.