Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens reichte die Bauherrschaft eine Projektänderung ein, die u.a. einen neuen, durch einen Landschaftsarchitekten ausgearbeiteten Umgebungsgestaltungsplan enthielt. Die BVE bewilligte diese Projektänderung mit Entscheid vom 11. Dezember 2012 (RA Nr. 110/2012/116) und wies im Übrigen die Beschwerde ab. Als massgebenden Plan bezeichnete die BVE im Dispositiv u.a. den geänderten Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012 mit Stempel RA BVE vom 20. September 2012 (im Folgenden: bewilligter Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012).