Wie die Gemeinde richtig festhält, handelt es sich bei der in Ziffer 3.1. genannten Holzleiter nicht um eine eigentliche Wiederherstellungsmassnahme, sondern lediglich um einen Hinweis. Gemäss Baubewilligung vom 4. Juli 2008 ist eine Innentreppe als Aufgang vom Erdgeschoss in den Vorraum bewilligt, mit der die Räume im Obergeschoss problemlos erschlossen werden. Wenn die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes wie angeordnet nach den bewilligten Plänen vom 4. Juli 2008 vorgenommen wird (vgl. Ziffer 3.3 der Wiederherstellungsverfügung), erübrigt sich das Anstellen einer Holzleiter. Im Übrigen ist zu beachten, dass es sich nach wie vor um ein Weidhaus mit Scheune handelt.