Die Gemeinde präzisierte im Beschwerdeverfahren, dass der Beschwerdeführer ja den Zustand gemäss den bewilligten Plänen vom 4. Juli 2008 herstellen und die Treppe innerhalb des Gebäudes einbauen könne. Die Möglichkeit der einfachen Holzleiter gelte nach erfolgter Wiederherstellung für den Fall, dass auf den Einbau der bewilligten Innentreppe verzichtet werde.