Auf dem bewilligten Grundrissplan war vorgesehen, das Obergeschoss über eine neue Innentreppe zu erschliessen, die vom "Stübli" im Erdgeschoss in den neuen Vorraum des Obergeschosses führt. Die Nordfassade ist auf den bewilligten Projektplänen im Bereich des Wohnteils vollständig geschlossen. Auf der Nordseite ist auf den bewilligten Plänen kein Anbau dargestellt und somit auch nicht bewilligt. Der Vorraum enthält auf dem bewilligten Plan kein Fenster. In Bezug auf den Anbau des Treppenhauses auf der Nordseite und das erstellte Fenster im Vorraum besteht ein unrechtmässiger Zustand.