d) Im Jahr 2008 hatte das Weidhaus auf der Nordseite keinen Anbau und lediglich auf der Südseite im Erdgeschoss ein Fenster.7 Am 4. Juli 2008 erteilte die Gemeinde Grindelwald dem Beschwerdeführer die kleine Baubewilligung für den Umbau der Scheune/Weidhaus und eröffnete die Ausnahmebewilligung nach Art. 24d RPG des AGR.8 Für den rechtmässigen Zustand sind die am 4. Juli 2008 bewilligten Projektpläne massgebend.