Die Gemeinde bringt dagegen vor, gemäss Baubewilligung vom 4. Juli 2008 sei der Aufgang zum oberen Geschoss im Gebäudeinnern projektiert und bewilligt worden und nicht als Anbau. Auch das Fenster an der Ostfassade sei nicht bewilligt worden. Weitere Baubewilligungen bzw. Projektänderungen seien ihr nicht bekannt und müssten vom Bauherrn belegt werden.