Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 15. März 2019, die Beschwerde sei abzuweisen und die Wiederherstellungsverfügung zu bestätigen. Das AGR schliesst mit Stellungnahme vom 13. März 2019 ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig teilte es mit, dass keine Archivakten des Baubewilligungsverfahrens von 2008 vorhanden seien.