Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme sowie eine Busse bei Nichtbefolgung an. Der Beschwerdeführer reichte kein nachträgliches Baugesuch ein. 3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 21. Februar 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, die Verfügung der Gemeinde vom 17. Januar 2019 sei aufzuheben.