3.1 «Der Anbau vom Treppenhaus auf der Nordseite vom Weidhaus/der Scheune Parz. Nr. D.________ (neu) resp. B.________ (alt), C.________strasse 67a ist vollständig zurückzubauen. Es darf lediglich eine einfache Holzleiter zum Erreichen des Obergeschosses an der Fassade angestellt werden. Das Gelände unter dem Treppenanbau ist zu rekultivieren. 3.2 Das Fenster auf der Nordseite im Vorraum Obergeschoss (oberhalb Küche) vom Weidhaus/der Scheune (…) ist vollständig zu verschliessen. 3.3 Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes hat gemäss den bewilligten Plänen vom 4. Juli 2008 zu erfolgen.»