baupolizeiliches Verfahren zur Klärung des Sachverhalts. Bei der Überprüfung stellte die Gemeinde fest, dass der Anbau mit Treppenaufgang auf der Nordseite des Gebäudes und das zusätzliche Fenster im Vorraum des Obergeschoss unbewilligt erstellt wurden. 2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 17. Januar 2019 forderte die Gemeinde Grindelwald den Beschwerdeführer auf, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis am 31. Juli 2019 wie folgt vorzunehmen: