In Zusammenhang mit der Abparzellierung und den entsprechenden Gesuchen nach BGBB1 nahm der Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli zusammen mit der Gemeinde und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im September 2018 eine Besichtigung vor. Am Augenschein blieb unklar, ob der Beschwerdeführer den Umbau des Weidhauses nach der Baubewilligung vom 4. Juli 2008 vorgenommen hatte, insbesondere ob der Anbau mit dem Treppenaufgang auf der Nordseite rechtmässig besteht.2 In der Folge forderte der Regierungsstatthalter die Gemeinde auf, baupolizeilich abzuklären, ob die Baubewilligung vom 4. Juli 2008 eingehalten wurde.