1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Parzelle in der Landwirtschaftszone, auf der ein Weidhaus mit Scheune steht (Grindelwald Gbbl. Nr. B.________, Gebäude Nr. 67a). Das Weidhaus mit Scheune soll samt Umschwung abparzelliert werden und neu die Parzellennummer Grindelwald Gbbl. Nr. D.________ erhalten. In Zusammenhang mit der Abparzellierung und den entsprechenden Gesuchen nach BGBB1 nahm der Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli zusammen mit der Gemeinde und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im September 2018 eine Besichtigung vor.