4. Am 22. Februar 2019 reichte die Beschwerdeführerin Beschwerde bei der BVE ein. Sie stellt folgende Anträge: "1. Es sei festzustellen, dass die Beschwerdeführerin für den unveränderten weiteren Bestand der seit 1967 bewilligten Montagehalle, Bern, Parzellen-Nr. D.________, keiner Baubewilligung bedarf. Eventualiter: Es sei mittels Erlass einer Feststellungsverfügung über die Frage der Notwendigkeit eines Baugesuchs für den unveränderten weiteren Bestand der seit 1967 bewilligten Montagehalle, Bern, Parzellen-Nr. D.________ zu entscheiden.