3. Mit Schreiben vom 24. Januar 2019 an das Regierungsstatthalteramt verlangte die Beschwerdeführerin erneut eine rechtsverbindliche Feststellung über die Baubewilligungspflicht für das Fortbestehen der Montagehalle. Mit Verfügung vom 5. Februar 2019 trat das Regierungsstatthalteramt auf das Ersuchen um Erlass einer Feststellungsverfügung nicht ein und drohte mit der Abschreibung des Baubewilligungsverfahrens, sollte das Baugesuch der Beschwerdeführerin bis am 22. Februar 2019 nicht mängelfrei vorliegen.