Auf die gegen diese Verfügung vom 20. November 2017 erhobene Beschwerde der Beschwerdeführerin trat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) mit Entscheid vom 26. Februar 2018 nicht ein (RA Nr. 120/2017/70). Das Verwaltungsgericht wies eine dagegen erhobene Beschwerde am 13. September 2018 ab (VGE 2018/94). Dieser Entscheid erwuchs in Rechtskraft.