2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdegegner und dem von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Der Beschwerdegegner und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte haben den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'943.-- (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Der Beschwerdegegner und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte haften solidarisch für den gesamten Betrag.