Rechtsfragen für die Schwierigkeit des Prozesses. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 3'500.-- als angemessen. Die Parteikosten belaufen sich somit auf Fr. 3'943.-- (Honorar Fr. 3'500.--, Auslagen Fr. 161.10, Mehrwertsteuer Fr. 281.90). III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid der Gemeinde Hindelbank vom 14. Januar 2019 wird aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen.