die Notwendigkeit von baupolizeilichen Massnahmen zu prüfen und solche Massnahmen anzuordnen. Daher wird der angefochtene Entscheid in Gutheissung der Beschwerde aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde Hindelbank zurückgewiesen. Die Gemeinde hat die Anordnung von verschärften Emissionsbegrenzungen noch einmal zu prüfen. Dabei wird sie sich insbesondere mit den vorhandenen Gutachten und Fachberichten auseinanderzusetzen haben. Schliesslich wird sie ihren Entscheid rechtsgenüglich zu begründen haben. 4. Kosten