Wie die Baukommission zu diesem Ergebnis kommt, wird nicht ausgeführt. Dies obschon das beco als Fachbehörde gestützt auf ein umfangreiches Reflexionsgutachten zum Schluss gekommen ist, sowohl die zwei PV-Anlagen auf dem Kuhstall und dem Kartoffellager zusammen als auch die 6/10 BVD 120/2019/14 PV-Anlage auf dem Kuhstall alleine verursachten bei der Liegenschaft der Beschwerdeführenden übermässige Blendimmissionen im Sinne von Art. 11 Abs. 3 USG.