Das beco weise darauf hin, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung unter gewissen Voraussetzungen auch fachlich genügend abgestützte ausländische bzw. private Richtlinien herangezogen werden könnten. In den vom beco aufgeführten Urteilen seien verschiedene zeitliche Einwirkungsdauern der Blendung aufgeführt, welche als zumutbar beurteilt werden könnten. Die Baukommission Hindelbank beurteile die vorhandene Blendwirkung als zumutbar. Aufgrund von fehlenden verbindlichen messbaren Rechtsgrundlagen werde die Klage abgewiesen.