Dies auch im Sinne der Energiestrategie 2006 des Kantons Bern. Wie im Reflexionsgutachten erwähnt, werde die Verschmutzung der Module dazu führen, dass die Reflexion bezüglich Leuchtdichte schwächer werde. Für die Baukommission sei stossend, dass für den Schutz vor sichtbarem Licht bis anhin keine bundesrechtlich verbindliche Regelung bestehe. Das beco weise darauf hin, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung unter gewissen Voraussetzungen auch fachlich genügend abgestützte ausländische bzw. private Richtlinien herangezogen werden könnten.