Stilllegen bzw. demontieren der Anlage. Das AUE beantragt in seinem Bericht vom 31. Januar 2018, es seien Massnahmen anzuordnen, welche die störenden Reflexionen so verhinderten, dass die nachhaltige Energieproduktion aufrechterhalten werden könne. Zur Prüfung empfiehlt das AUE einen Sichtschutz in Form von Bäumen oder Netzen zwischen den Emissionsquellen und der beeinträchtigten Südfassade der Liegenschaft der Beschwerdeführenden oder die Verlegung der Anlage an einen alternativen Standort.