es genügt, wenn sie sich mit den wesentlichen Gesichtspunkten auseinandergesetzt hat. Je komplexer oder umstrittener ein Sachverhalt ist, je stärker ein Verwaltungsakt in die individuellen Rechte eingreift und je grösser der Entscheidungsspielraum der Behörde ist, desto ausführlicher und differenzierter muss auch die Begründung ausfallen. Die Auslegung von unbestimmten Gesetzesbegriffen und die Ermessensbestätigung müssen so erklärt werden, dass sie nachvollziehbar sind.7