das Reflexionsgutachten vom 10. August 2017. Daraus stamme auch die Annahme, die Verschmutzung der Module führe dazu, dass die Reflexionen bezüglich Lichtdichte schwächer würden. Soweit die Baukommission ausführe, für den Schutz vor sichtbarem Licht gebe es bis anhin keine bundesrechtlichen verbindlichen Regelungen, stütze sie sich auf die Stellungnahme des beco. In der Begründung werde auch auf die einschlägigen Urteile hingewiesen, aus welchen sich ergebe, welche Blendeinwirkungen als zumutbar beurteilt werden könnten. Gestützt darauf habe die Baukommission die Blendeinwirkung hier als zumutbar beurteilt.