a) Die Beschwerdeführenden rügen eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. Die Baukommission der Gemeinde Hindelbank habe sich an ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2018 mit dem hier zur Diskussion stehenden Baupolizeiverfahren befasst und dabei auch einen Augenschein vor Ort durchgeführt. Den Beschwerdeführenden sei keine Gelegenheit gegeben worden, am Augenschein teilzunehmen. Da über den Augenschein auch kein Protokoll erstellt worden sei, sei ihnen auch nicht bekannt, welche Feststellungen die Baukommission bei ihrem Augenschein erzielt habe und ob diese entscheidrelevant gewesen seien.