a) Angefochten ist ein Entscheid der Baupolizeibehörde der Gemeinde Hindelbank, mit welchem diese ein Baupolizeiverfahren ohne Anordnung von Massnahmen abschloss. Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG2 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit zur Behandlung der Beschwerde zuständig.