Mit Verfügung vom 14. Mai 2019 beteiligte das Rechtsamt den neuen Grundeigentümer der Parzelle Nr. K.________ von Amtes wegen am Verfahren und gab ihm gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachdem das Beschwerdeverfahren vom 27. Juni 2019 bis 7. Januar 2020 aufgrund von Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien sistiert war, reichten die Beschwerdeführenden am 29. Januar 2020 eine Stellungnahme ein und halten darin an ihren 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)