3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch dem beco und dem AUE Gelegenheit zur Stellungnahme. Das AUE hält in seiner Stellungnahme vom 14. März 2019 an seinem Bericht vom 31. Januar 2018 fest und verzichtet auf eine Antragsstellung. Das beco sieht in seiner Stellungnahme vom 14. März 2019 keinen Grund, seinen Fachbericht vom 29. November 2017 zu ergänzen. Die Gemeinde Hindelbank verzichtet mit Schreiben vom 14. März 2019 auf eine Vernehmlassung zur Beschwerde. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 18. März 2019 die Abweisung der Beschwerde.