2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. Februar 2019 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen, der Entscheid vom 18. Dezember 2018 sei aufzuheben und zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventualiter sei der Entscheid vom 18. Dezember 2018 aufzuheben und der Beschwerdegegner unter Androhung der Ersatzvornahme zu verpflichten, die nordseitig gelegenen PV-Anlagen auf den Gebäuden J.________weg 7a und 7c zu entfernen.