Eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde des Beschwerdegegners wies die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; seit 1. Januar 2020: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, BVD) mit Entscheid RA Nr. 120/2015/50 vom 27. November 2015 ab.