Mit Schreiben vom 13. November 2014 teilte die Gemeinde Hindelbank mit, dass sie eine Baueinstellungsverfügung für die Anlage auf der Liegenschaft 7a als unverhältnismässig erachte, da dafür eine rechtskräftige Baubewilligung vorliege. Mit Schreiben vom 21. Januar 2015 beklagten sich die Beschwerdeführenden darüber, dass auch die Anlage auf der Liegenschaft 7a bei ihnen störende Blendwirkungen verursache.