Ist sie dagegen der Auffassung, es handle sich beim umstrittenen Betrieb um eine baubewilligungspflichtige Umnutzung, hat sie eine Wiederherstellungsverfügung mit der Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs zu erlassen. Die Adressaten haben diesfalls die Möglichkeit, die Frage der Baubewilligungspflicht in einem Beschwerdeverfahren gegen die Wiederherstellungsverfügung zum Thema zu machen. 3. Kosten