Am 5. September 2018 führte die Gemeinde einen Augenschein durch und machte dabei verschiedene Sachverhaltsabklärungen (Art der Nutzung, gewässerschutzrechtliche Fragen, Brandschutz etc.). Mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 hielt der Gemeinderat erneut fest, die Nutzung des Gebäudes als öffentlicher Garagenbetrieb mit Werkstatt und Autohandel sei bewilligungspflichtig und er forderte die Beschwerdeführerin erneut auf, ein Baugesuch einzureichen.