b) Vorliegend hat der Gemeinderat als zuständige Baupolizeibehörde der Gemeinde Ins bereits ein baupolizeiliches Verfahren eröffnet. So hat er der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 18. Juli 2018 mitgeteilt, nach seiner Auffassung sei eine baubewilligungspflichtige Umnutzung erfolgt und die Beschwerdeführerin habe ein Baugesuch einzureichen. Am 5. September 2018 führte die Gemeinde einen Augenschein durch und machte dabei verschiedene Sachverhaltsabklärungen (Art der Nutzung, gewässerschutzrechtliche Fragen, Brandschutz etc.).