Nachdem die Beschwerdeführerin der Gemeinde mitteilte, es habe keine Umnutzung stattgefunden, da sie und zuvor die Einzelfirma D.________ das Garagengebäude seit seiner Erstellung immer als Einstellhalle und Reparaturwerkstätte genutzt hätten, führte die Gemeinde am 5. September 2018 eine Besichtigung mit Besprechung durch. Daran nahmen neben Vertretern der Gemeinde auch der Feueraufseher, ein Vertreter des Amtes für Wasser und Abfall sowie Vertreter der Beschwerdeführerin und der C.________ teil.