1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle Ins Grundbuchblatt Nr. B.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2. Auf ihr steht ein Gebäude, das in den 1960er Jahren als "Einstellraum und Garage" bewilligt wurde. In einem Teil des Gebäudes betreibt heute das Einzelunternehmen C.________ eine Autowerkstatt mit Autohandel.