Die Nutzung des Reduits als Hobby- /Büroraum steht in Zusammenhang mit dem Wohnen und ist zonenkonform. Allfällig damit verbundene Lärmimmissionen betreffen keine öffentlichen Interessen. Ein 30 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210) 31 Vgl. Stellungnahme vom 26.06.2018, Vorakten der Gemeinde pag. 11 ff.; Beschwerde S. 8 RA Nr. 120/2019/11 14