Die Installation erfolgte durch eine spezialisierte Firma (H.________). Es besteht kein Grund zur Annahme, dass sie nicht fachgerecht, nach dem Stand der Technik ausgeführt wurde und deshalb unzulässige Strahlenemissionen verursachen würde. Allfällige Mängel wären ohnehin nicht relevant für die Frage der Baubewilligungspflicht. Das Dämmen der Wände ist baubewilligungsfrei, zumal vorliegend kein Baudenkmal betroffen ist.