d) Das Wohnen ist in der ZÜO zonenkonform. Wie oben unter Erwägung 2 Bst. d gezeigt, wurde das Reduit bei der Berechnung der zulässigen Ausnützung angerechnet. Die Nutzung des Reduits im Rahmen der erweiterten Wohnnutzung ist daher durch die Baubewilligung gedeckt. In diesem Fall darf das Reduit auch zur Ausübung eines Hobbys 28 Kantonale Gewässerschutzverordnung vom 24. März 1999 (KGV; BSG 821.1) 29 Kantonale Energieverordnung vom 26. Oktober 2011 (KEnV; BSG 741.111) RA Nr. 120/2019/11 13