e aBewD 1970). Der Ausbau oder die Nutzungserweiterung in einem Dachgeschoss kann zwar die Brandsicherheit betreffen,27 wie die Beschwerdeführenden geltend machen. Damit ist jedoch ein Dachgeschoss mit Holzkonstruktion gemeint, wie sie bei Schrägdächern vorkommen, nicht die Attika einer Flachdachbaute, wie sie vorliegend besteht. Der Anschluss des Heizkörpers an die Zentralheizung tangierte die Brandsicherheit daher nicht. Nach der am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen Fassung des BewD 1994 waren Änderungen im Innern grundsätzlich baubewilligungsfrei. Die Dusche führte nicht zu einer Mehrbelastung der Erschliessungsanlage.