Der Einbau der Dusche und des Heizkörpers wurden somit nicht im Hinblick auf die Nutzung als Hobby-/Büroraum vorgenommen, diese Vorhaben haben keinen Zusammenhang. Die Frage der Baubewilligungspflicht ist daher für den Einbau von Dusche und Heizkörper und für die Nutzung als Hobby-/Büroraum mit den dafür vorgenommenen Massnahmen (Netzanschluss, Dämmung von zwei Wänden) separat zu beurteilen. 3. Baubewilligungspflicht