f) Der 1969 bewilligte Grundrissplan enthält nur rudimentäre Darstellungen der Standorte für die Sanitärapparate in den WCs und Badezimmern. Weil beim Reduit aber eine leere Fläche dargestellt ist, ist denkbar, dass die Dusche erst später eingebaut wurde. Ob das Reduit von Anfang an beheizt war, lässt sich dem bewilligten Plan nicht entnehmen, da auf dem Grundrissplan nirgends Heizkörper eingezeichnet sind. Es stellt sich daher die Frage, ob der allenfalls später erfolgte Einbau des Heizkörpers und die Installation der Dusche baubewilligungspflichtig waren. Dies beurteilt sich grundsätzlich nach der Rechtslage, die im Zeitpunkt der Vornahme der baulichen Massnahmen bestand.