e) Das Wohnen ist in der ZÜO Eichholz zonenkonform. Zum Wohnen gehört auch die Nutzung von Nebenräumen wie Waschküchen, Estrich- und Kellerräumen, Abstellräumen etc. Solche Räume werden heute als Nebennutzflächen bezeichnet (vgl. SIA-Norm 13 Vgl. Art. 62 des Baureglements der Einwohnergemeinde Muri bei Bern von 1994 14 Baulinienplan mit Bebauungsplan und Sonderbauvorschriften Eichholz (ZÜO), vom Regierungsrat genehmigt am 14. August 1964 15 Sonderbauvorschriften der ZÜO Eichholz (SBV) 16 Archivakten der Gemeinde 1968/012, vgl. grünes Formular, Antrag des Hochbauinspektors an die Bau- und