und deren Reduit. Die beiden Reduits bilden eine bauliche Trennung zwischen den Terrassen der Beschwerdegegner und der Beschwerdeführenden. Auf dem bewilligten Grundrissplan "Dachgeschoss" ist der umstrittene Raum als "Reduit" bezeichnet. Ein "Reduit" ist bereits begrifflich kein eigentlicher Wohnraum im Sinne eines Zimmers, sondern ein Nebenraum, der im Dienst der Wohnnutzung steht. Vorliegend handelt es sich um einen fensterlosen Raum, der damit auch nicht den Voraussetzungen an einen Wohnraum genügt, der zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist wie Wohn- und Esszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Zimmer für häusliche Arbeiten (vgl. Art.