c) Das Mehrfamilienhaus ("Haus 10") ist eine Flachdachbaute, die am 4. Februar 1969 bewilligt wurde. Das Reduit der Beschwerdegegner liegt auf der Attika und wird wohnungsintern über die Treppe vom Obergeschoss her erschlossen. Der ungefähr 10 m2 grosse Raum liegt zwischen der Aussenmauer der Wohnung der Beschwerdeführenden 10 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 11 Kantonales Energiegesetz vom 15. Mai 2011 (KEnG; BSG 741.1)