Der Netzanschluss verursache Elektrosmog, der ihren Schlaf beeinträchtige. Die Umnutzung des Reduits zu einem beheizten Abstell-/Hobby-/Büroraum mit Netzanschluss, Dusche und gedämmten Aussenwänden sei somit eine baubewilligungspflichtige Nutzungsänderung. Die Gemeinde habe nicht nachvollziehbar begründet, inwiefern die in der gesamten ZÜO Eichholz zulässige Wohnfläche auch mit Anrechnung des Reduits nicht überschritten werde. Sie habe damit das rechtliche Gehör verletzt.