Am 14. August 2018 erliess die Gemeinde eine "verfahrensleitende Verfügung", in der sie in Ziffer 5 folgendes festhielt: "Die Baukommission hat an der Sitzung vom 13. August 2018 beschlossen, wegen fehlenden öffentlichen Interessen nicht auf die Anzeige einzutreten." Es kann offen bleiben, ob die Bauverwaltung damit den Parteien den voraussichtlichen Verfahrensausgang bekanntgab oder ob sie damit das Verfahren gleich abschliessen wollte. Zu letzterem wäre sie jedoch nicht zuständig gewesen, da die Baukommission für baupolizeiliche Entscheide zuständig ist (vgl. Art.